Österreich

  • Im lateinischen Mönchtum fungiert der Abt seit der Spätantike als Vorstand klösterlicher Gemeinschaften. Nach den Regeln des Hl. Benedikt ist er als Klosteroberer seit Beginn des Mittelalters mit umfassenden Leitungsfunktionen ausgestattet, die er in wichtigen Angelegenheiten im Einvernehmen mit den Mitbrüdern ausübt. Die (Aus-)Wahl des Abtes ist auch der Klostergemeinde übertragen; dem zuständigen Bischof, dem auch die Weihe des Gewählten und die damit verbundene Ausstattung mit den Pontifikalien (Kreuz, Mitra, Zepter) als Symbole der ihm übertragenen Leitungsbefugnisse obliegt, kommt im Mittelalter ein Zustimmungsrecht zum Ergebnis der Abtswahl zu.

    Die Stelle des Klosteroberen im Kärntner Chorherrenstift St. Paul [Bezirk Wolfsberg] war durch die am 27. Februar 1283 erfolgte Verzichtserklärung des Abtes [Hermannus] vakant geworden. Die Neuwahl wurde im Kirchenchor zu St. Paul in Anwesenheit von mehreren – in der vorliegenden Urkunde zum Teil namentlich genannten – Geistlichen aus Kärnten, darunter der Prior des Chorherrenstiftes zu Griffen [Grivinthal; Bezirk Völkermarkt und ein Kanoniker des Chorherrenstiftes zu Eberndorf [Juna, Bezirk Völkermarkt], als Zeugen vollzogen. Von den versammelten Mitbrüdern unter Einschluss des resignierenden Abtes, wurde ein Gremium von drei Wahlmännern, bestehend aus dem Benediktiner-Abt von Moggio [Mosacense bei Udine] sowie dem Propst und einem weiteren Kanoniker von Griffen, ermächtigt, den neuen Abt vorzuschlagen und zu wählen. Diese einigten sich auf Dietrich [Pruchler], Vorstand der Salzburger Propstei zu Wieting [Wiechin bei St. Veit / Glan].

    Mit der Ausfertigung des Wahlvorgangs war Konrad von Udine [Conradus de Vtinis] betraut worden [rogatus]. Vermutlich ist er in Begleitung des Abtes von Moggio nach St. Paul gekommen, um dem Konvent eine nach kanonischem Recht voll beweiskräftige Beurkundung über den Wahlvorgang zu liefern, damit der Erzbischof von Salzburg die Weihe des Gewählten veranlassen konnte. Als öffentlicher (kaiserlicher) Notar [imperiali auctoritate notarius publicus] war Konrad zur Aufnahme von voll beweiskräftigen Urkunden ermächtigt, was er mit der handschriftlichen Beifügung seines Signets bescheinigte. Die Wahlmänner bekräftigten die Richtigkeit des in der Urkunde festgestellten Sachverhalts für sich sowie im Namen des Konvents durch Anbringung des Siegels des Konvents von St. Paul.

    Die lateinisch verfasste Urkunde wurde von Notar Konrad nach den zu dieser Zeit gültigen Regeln der Ars Notaria konzipiert und auf Pergament ausgefertigt; sie ist als geschlossener Textblock verfasst; nur wenige Interpunktionen geben dem Leser eine Orientierung; die zahlreichen – damals üblichen – Abkürzungen erschweren das Verständnis. Die Urkunde weist noch nicht all jene Elemente auf, welche für das Formular von Notariats-Instrumenten später – durch die Reichsnotariatsordnung von 1512 – gefordert wurden. Bei der vorliegenden Urkunde handelt es sich um den Typus einer Notariatsurkunde mit fremdem Beisiegel, das vermutlich nicht neben dem Notarsignet, sondern – dorsal – auf der Rückseite angebracht war.

    Auf dem Original, das im Österreichischen Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Allgemeine Urkundenreihe, unter der Nummer 1829 verwahrt wird, fehlt es. Eine vollständige Edition der Urkunde (einschließlich der aufgelösten Abkürzungen) findet sich in: Urkundenbuch des Benedictiner-Stiftes St. Paul in Kärnten, herausgegeben von Beda Scholl, Wien 1876, 171–173 (Nummer 132) = monasterium.net

  • Als Renunziationen werden im Allgemeinen rechtlich relevante Verzichtserklärungen bezeichnet – im vorliegenden Fall speziell bezogen auf Erb- und Thronfolgeansprüche. Für die Dynastie der Habsburger wurde 1703 familienintern, als Reaktion auf den 1700 nach Erlöschen des spanischen Familienzweigs im Mannesstamm einsetzenden Krieg um die Erbfolge in der Spanischen Monarchie, eine – zunächst geheim gehaltene – Erbfolgeordnung für den gesamten habsburgischen Herrschaftskomplex vereinbart. Sie musste 1713 – angesichts der Niederlage im Krieg gegen die französischen Bourbonen – auf Veranlassung des damaligen Familienoberhaupts, Kaiser Karl VI., offengelegt werden. Die Thronfolge beruhte auf einem Primogenitur-Erbrecht der männlichen Nachkommen, welche bei Fehlen männlicher Deszendenz in sämtlichen Familienlinien die Berufung der ältesten Tochter des letzten Throninhabers als Erbtochter (und ihrer Deszendenz mit Vorzug der männlichen Nachkommen) vorsah: Dieser Fall war 1740, nach dem Tod von Karl VI., eingetreten und führte zur Nachfolge von Maria Theresia als Monarchin des habsburgischen Länderkomplexes. Die beiden Töchter des älteren Bruders von Karl VI., Josef I., welcher 1711 verstorben war, mussten aus Anlass ihrer Verheiratung (mit Kronprinzen von Sachsen bzw. Bayern 1719 bzw. 1722) Verzichtserklärungen auf allfällige Erb- und Thronfolgerechte abgeben.

    Seit der Eheschließung von Maria Theresia mit Franz Stefan von Lothringen (1736) hatte das Haus Habsburg keine Thronfolgeprobleme mehr aus Mangel männlicher Deszendenz. Im Zuge der Neuorientierung der habsburgischen Außenpolitik versuchte Maria Theresia auch durch Heirats-Verbindungen mit Bourbonen den früheren Erbfeind Frankreich zum Verbündeten der Habsburgermonarchie zu machen: der älteste Sohn Josef II. wurde 1760 mit einer Prinzessin von Parma verheiratet – die Ehe blieb jedoch kinderlos; sein jüngerer Bruder Leopold II. dagegen brachte nach 1765 (mit zwölf Söhnen) die Toskana dauernd mit dem Haus Habsburg-Lothringen in Verbindung; zwei Schwestern der beiden, Maria Carolina und Maria Amalia, waren mit Prinzen von Parma bzw. Neapel-Sizilien verheiratet. Außer zu diesen Nebenlinien der Bourbonen sollte aber auch eine Verbindung zum französischen Königshaus hergestellt werden, wofür seit 1766 die jüngste Tochter von Maria Theresia, Maria Antonia, auserwählt war. Von der zunächst geplanten Verehelichung der damals Elfjährigen mit dem 56jährigen Ludwig XV. wurde zugunsten einer Heirat mit dessen Enkel, dem Dauphin Ludwig, Abstand genommen: 1769 hielt der Großvater für seinen Thronerben in Wien um die Hand der habsburgischen Prinzessin an. Nachdem diese die Ehemündigkeit erlangt hatte, wurde am Karsamstag des folgenden Jahres, dem 14. April 1770, von den beteiligten Familien eine ehegüterrechtliche Vereinbarung für den 15jährigen Bräutigam und seine ein Jahr jüngere Braut getroffen; daran schloss sich nach den Osterfeiertagen am 18. April die Verzichtserklärung von Maria Antonia auf allfällige Erbfolgeansprüche an. Die Eheschließung folgte am nächsten Tag in der Augustinerkirche in Wien; der abwesende Dauphin wurde dabei per procuria durch seinen gleichaltrigen Schwager, Erzherzog Ferdinand Karl Anton, den jüngsten Bruder der Braut, vertreten – eine festliche Vermählung mit dem Bräutigam folgte nach der Einreise von Marie Antoinette in Frankreich am 16. Mai in Versailles.

    Die eidesstattliche Renunziationserklärung wurde von Maria Antonia im „atrio majori“ der Hofburg in Wien – in Anwesenheit des Kaiserpaares („coram … Majestatibus“) und des französischen Botschafters Aimeric Joseph de Durfort-Civrac sowie von nahezu 100 weiteren Anwesenden als Zeugen („praesentes et testes“) aus dem Kreis der Hofbürokratie unter Führung von Staatskanzler Kaunitz – abgegeben und durch Heinrich Gabriel Collenbach, Diplomat in der Staatskanzlei, als „ad hunc actum Autoritate Caesarea creatus Notarius publicus“ beurkundet – in derselben Form wie schon 1713 bei der Beurkundung der Publikation der Pragmatischen Sanktion und bei den ab 1720 von den Ständen aller Länder abgegebenen Annahme- sowie bei den Verzichts-Erklärungen der Töchter von Josef I. 1719 und 1722.

    Die lateinische Urkunde ist auf Pergament ausgefertigt, sie trägt außer der Unterschrift des Spezialnotars noch dessen auf Lack gepresstes Siegel, das die Stelle eines Signets vertrat, weil der ad hoc ernannte Notar ein solches gar nicht führte; das Siegel der Ausstellerin und ihre eigenhändige Zeichnung „Antonia“ ist vor Beginn der Zeugenreihe mit einer Schnur verbunden auf Lack an der Urkunde befestigt. Die vorliegende Urkunde entspricht somit dem Typus einer Siegelurkunde mit notarieller Fertigung. Das Original wird im Österreichischen Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Bestand Familienurkunden Nummer 2055 verwahrt (im Archivverzeichnis datiert irrig mit 18. April 1770 datiert).

  • Nachlassinventar nach Johann Strauss errichtet am 22. Jänner 1900 vom k.k. (kaiser- und königlichen) Notar Dr. Karl Frischauf mit dem Amtssitz in Wien-Wieden, dem 4. Wiener Gemeindebezirk.

    Johann Baptist Strauss wurde am 25.10.1825 in der Wiener Vorstadt St.Ulrich, Rofranogasse 7-8, heute 1070 Wien, Lerchenfelder Straße 15, als Sohn von Johann Strauss (Vater) und Anna Strauss geboren. Obgleich auf Grund des Berufs seines Vaters musikalisch erzogen und sehr talentiert, sollte er nach dem Willen seines Vaters Bankbeamter werden, besuchte ab 1836 das Schottengymnasium in Wien-Innere Stadt und studierte sodann ab 1841 an der kommerziellen Abteilung des Polytechnischen Instituts in Wien.

    Erst nach dem Tod des Komponisten Joseph Lanner im April 1843 entschied er sich für eine Laufbahn als Musiker, trat aus dem Polytechnikum aus und unterzog sich einer gediegenen musikalischen Ausbildung bei anerkannten Musiklehrern aus Wien. Er gründete sein eigenes Orchester und debütierte mit diesem erfolgreich am 15.10.1844 in Wien-Hietzing, beim Cafetier Ferdinand Dommayer, dem heutigen Parkhotel Schönbrunn.
    Der unerfahrenen Komponist und Instrumentalist wurde in seinen ersten Jahren – unbemerkt von der Öffentlichkeit – von mehreren Freunden und Helfern aus dem Wiener Musikleben unterstützt. Es wurde nach dem Vorbild der „Musikwerkstatt“ seines Vaters – und in Konkurrenz mit diesem – im Teamwork komponiert und instrumentiert. Um der Konkurrenz mit seinem Vater auszuweichen, folgten mehrere Tourneen in die Kronländer der Monarchie, aber auch nach Belgrad und Bukarest. Nach dem unerwarteten Ableben seines Vaters am 25.09.1849 gelang es Johann Strauss das Orchester seines Vaters mit dem seinigen zu vereinen. Konzertreisen nach Berlin, Ratibor, Breslau und Warschau folgten.
    Über Vermittlung des Warschauer Verlegers Rudolf Friedlein bekam Johann Strauss eine Einladung von der ebenfalls in Warschau weilenden Zarin Alexandra Feodorowna. Mit Aufführungen vor dem russischen Kaiserpaar und dem damals in Warschau weilenden Kaiser Franz Joseph von Österreich gelang ihm endgültig der musikalische Durchbruch. 1852 feierte er mit der „Annen-Polka“ seinen ersten großen musikalischen Erfolg. Ab 1856 bis 1865 und nochmals 1869 verbrachte Johann Strauss jeweils mehrmonatige Sommeraufenthalte in Pawlowsk bei St. Petersburg. Mit seinen dortigen umjubelten Auftritten trat er endgültig aus den Schatten seines Vaters hervor. Mit 1863 wurde ihm der Titel eines k.k. Hofball-Musik-Direktors verliehen, nachdem seine Ansuchen 1856 und 1859 mit Hinweis auf sein Verhalten während des Revolutionsjahres 1848 abgewiesen wurden. Von den zahlreichen Tourneen des inzwischen international berühmt gewordenen Komponisten sind insbesondere seine Auftritte in Paris anlässlich der Weltausstellung 1867, in London, in Boston und New York 1872, in Italien 1874, St. Petersburg und Moskau 1886 und Berlin 1889 hervorzuheben. Zahlreiche Auszeichnungen, welche ihm im Laufe seines Lebens verliehen wurden, zeugen von seinem internationalen Ruhm.

    Sein Privatleben verlief nicht so erfolgreich wie seine musikalische Karriere. Seine erste Ehegattin, die 7 Jahre ältere Jetty Treffz – Geliebte, Haushälterin, Sekretärin und Mutterersatz – , welche er am 27.08.1862 im Wiener Stephansdom heiratete, verstarb bereits im Jahre 1878. Wenige Wochen später heiratet er die Breslauer Sängerin Angelika Dietrich, genannt „Lili“, welche ihn nach 4 Jahren verlässt. Um seine 31 Jahre jüngere dritte Ehefrau Adele heiraten zu können, tritt er 1887 zum evangelischen Glauben über, verlässt den österreichischen Staatsverband und wird Bürger von Sachsen-Coburg, wo ihm Herzog Ernst II die Ehetrennung und Wiederverheiratung ermöglicht.

    Am 22.05.1899 dirigiert er zum letzten Mal in der Wiener Hofoper seine Operette „Die Fledermaus“, verschwitzt verkühlt er sich und erleidet eine Lungenentzündung, an welcher er am 03.06.1899 in Wien-Wieden, Igelgasse 4 (nunmehr Johann-Strauss-Gasse 4) verstirbt. Er hinterlässt seine dritte Ehefrau, Adele Strauss. Leibliche Kinder sind nicht vorhanden. Durch letztwillige Anordnungen bleiben seine Geschwister von der Erbfolge ausgeschlossen. Seine im vorliegenden Nachlassinventar aufgelisteten Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere, Realitäten, Orden und Auszeichnungen, sowie Musikwerke, belegen seinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg sowie sein musikalisches Werk.

    Bei der Errichtung des notariellen Protokolls über den Nachlass nach Johann Strauss schreitet der k.k. Notar Dr. Karl Frischauf mit der Amtsstelle in Wien-Wieden, dem heutigen 4. Wiener Gemeindebezirk, als Gerichtskommissär ein. Die Verwendung der Notare als Gerichtskommissäre bestimmte bereits die Notariatsordnung 1855. Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden erst durch das Gerichtskommissärsgesetz vom 11.11.1970 neu geregelt.
    Demzufolge sind die Notare des für den Verstorbenen zuständigen Gerichtssprengels vom Gericht als Gerichtskommissäre mit der Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zu betrauen. Dazu zählt auch die Errichtung des Nachlassinventars, welches er auf der Grundlage der Angaben der Erben durch Anfragen an Banken, Behörden und Grundbücher sowie Schätzungen durch Gerichtssachverständige feststellt. Der Notar als Gerichtskommissär ist hierbei Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches. Er bereitet sämtliche Beschlüsse und Urkunden für die gerichtliche Erledigung vor, sorgt dafür, dass die rechtmäßigen Erben Eigentümer des Nachlasses werden und trägt dadurch zu einer wesentlichen Entlastung der Gerichte bei.

    Zur Person des k.k. Notars Dr. Karl Frischauf ist festzustellen, dass dieser am 09.12.1889 zum Präsidenten der Niederösterreichischen Notariatskammer gewählt wurde, welche Funktion er bis 1899 ausübte. Er resigniert als Notar im Jahre 1902 und verstirbt am 30.8.1911 im Alter von 76 Jahren. Das vom k.k. Notar Dr. Karl Frischauf als Gerichtskommissär errichtete und unterfertigte Protokoll wurde weiters von drei Schätzmeistern, jeweils für Effekten, Realitäten und Pretiosen, dem k.k. Notar Dr. Julius Richter, mit der Amtsstelle in Wien-Landstraße, nunmehr der 3. Wiener Gemeindebezirk, als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter und von dessen Substituten Dr. Edmund Kundegraber, als Vertreter der Witwe Adele Strauss und deren Tochter Alice Epstein gefertigt. Dr. Julius Richter wurde 1892 zum k.k. Notar in Wien-Innere Stadt ernannt. Er war vor seiner Ernennung zum Notar der erste Obmann des am 26.10.1888 konstituierten Vereins der Niederösterreichischen Notariatskandidaten. Er verstirbt bereits am 17.08.1905 im Amt. Dr. Edmund Kundegraber wird im Jahre 1916 zum k.k. Notar in Wien-Innere Stadt ernannt und verstirbt im Jahre 1925 im Amt.

    Das vorliegende Protokoll wurde größtenteils in der heute nicht mehr gebräuchlichen Kurrentschrift errichtet und ist daher für die Allgemeinheit nur schwer lesbar. Auf der vorletzten Seite des Protokolls scheint eine Zusammenfassung des Nachlassvermögens auf, welche in Lateinschrift verfasst ist. Daraus ergibt sich ein beachtliches Nachlassvermögen von 834.494,67 Kronen, wobei über Wunsch der Erben die Autorenrechte am großen musikalischen Werk des Verstorbenen im Inventar zwar genau verzeichnet, jedoch nicht bewerten wurden und einer nachträglichen Erfassung vorbehalten blieben.

    Im Jahre 1892 entsprach eine Krone der Kaufkraft von ungefähr 10,2 Euro. Im Jahre 1892 wurde der seit 1858 in Österreich verwendete Gulden im Verhältnis 1:2 durch die Krone ersetzt, blieb aber noch bis zum Jahre 1900 im Umlauf. Das vorliegende Inventar ist daher unter Verwendung von beiden Währungen verfasst. Erwähnenswert sind auch die zu Punkt III. „Pretiosen“ angeführten, Johann Strauss verliehenen, zahlreichen Orden von Österreich, Preussen, Coburg-Gotha, Belgien, Italien, Spanien, Russland, Türkei, Persien und der Französischen Ehrenlegion sowie sein unter Punkt VII verzeichneter umfangreicher Liegenschaftsbesitz. Das Original der Urkunde erliegt im Wiener Stadt-und Landesarchiv (WStLA) zu HptA-Akten, Persönlichkeiten S29.3 (Vlft.Johann Strauss)

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